FAQ

ORGANISIERT EUCH IN GENOSSENSCHAFTEN! Die Zeit ist wieder reif, dass sich Menschen auf ihre eigene Kraft besinnen und die Möglichkeiten der organisierten Selbsthilfe ausschöpfen. Wie in der Gründerzeit der modernen Genossenschaften können wir eigene demokratisch kontrollierte Organisationen schaffen, die regional arbeiten, für Menschen, die ihre Führungskräfte selbst wählen und denen sie vertrauen können. Dafür ist die Genossenschaft als Rechtsform für einen Wirtschafts- und/oder Sozialverein mit dem Zweck der Mitgliederförderung prädestiniert.

In Genossenschaften lässt sich das vereinen, was oft unvereinbar scheint: Individualismus, Eigeninteresse und Solidarität; Privateigentum (als Individual- und Gemeinschaftseigentum); Vorteile des Kleinbetriebs (Ortskenntnis, örtliches Vertrauen, geringe Transaktionskosten) mit den Vorteilen des Großbetriebs (Skaleneffekte, Auslagerung, Aufgabenteilung nach dem Subsidiaritätsprinzip); die Fähigkeit, Betroffene zu Beteiligten zu machen, das heißt, die von den Folgen des Wandels Betroffenen an der Lösung der durch den Wandel entstehenden Probleme zu beteiligen; Interessen von Kapitalgebern und Kunden vereinen, da Träger und Nutzer bei Genossenschaften im Prinzip die gleichen Personen sind (Identitätsprinzip).

Die Rechtsform der Genossenschaft bietet für die Überbrückung von scheinbaren Gegensätzen sowohl den notwendigen Rechtsrahmen als auch die Erfahrung. Sie kann Impulse für die Entwicklung regionaler Wirtschaftskonzepte geben und bietet uns die Chance, eine neue Gründer- und (Eigen)Kapitalkultur zu entwickeln.


Unser Verbandsjurist Karl Staudinger hat beim Pfingstsymposium 2017 die brennendsten Fragen rund um Genossenschaften beantwortet.

Das Wichtigste im
Überblick

Was ist eine Genossenschaft?

Die Genossenschaft ist eine eigenständige Rechtsform, die durch das Genossenschaftsgesetz geregelt ist.

In Österreich tritt sie üblicherweise als eingetragene Genossenschaft (e.Gen. oder eG) auf. Sie kann auch in der Rechtsform einer Europäischen Genossenschaft (SCE, Societas Cooperativa Europaea) gegründet werden, wenn eine grenzüberschreitende, europaweite Tätigkeit angestrebt wird. Die Genossenschaft unterscheidet sich von anderen Rechtsformen dadurch, dass ihr Zweck die wirtschaftliche Förderung der Mitglieder ist und nicht primär die Erzielung von Rendite für Investoren. Sie kann Gewinne an Mitglieder ausschütten, im Gegensatz zu Vereinen, die ideelle Ziele verfolgen, und hat eine flexible Kapitalstruktur, die Geschäftsanteile einfach zeichnen und zurückgeben lässt. Als juristische Person mit Firmenbucheintrag kann sie Verträge abschließen, Eigentum erwerben und haftet mit ihrem Vermögen, während die Mitglieder in der Regel nur mit ihren Geschäftsanteilen haften.

Warum ist eine Genossenschaft sinnvoll und welche Vorteile bietet sie gegenüber anderen Rechtsformen?

Eine Genossenschaft ist eine besondere Form der Kooperation, bei der der wirtschaftliche Vorteil der Mitglieder im Mittelpunkt steht. Sie verfolgt also einen klar definierten Förderauftrag: die Mitglieder sollen durch gemeinsame Aktivitäten direkt profitieren.

Im Vergleich zu anderen Rechtsformen gibt es deutliche Unterschiede:

– Verein vs. Genossenschaft: Ein Verein verfolgt einen ideellen Zweck, die Genossenschaft einen wirtschaftlichen Vorteil für ihre Mitglieder. Genossenschaften dürfen Gewinne an ihre Mitglieder ausschütten, Vereine nicht.

– Kapitalgesellschaft (GmbH, AG) vs. Genossenschaft: Bei GmbH und AG liegt der Fokus auf Rendite und Wertsteigerung der Beteiligungen (Shareholder Value). Bei einer Genossenschaft steigert der Unternehmenserfolg nicht den Wert des Geschäftsanteils, sondern dient dem Nutzen der Mitglieder.

– Kapital & Mitgliedschaft: Das Kapital der Genossenschaft ist flexibel: Geschäftsanteile können einfach gezeichnet oder gekündigt werden. GmbH- oder AG-Anteile sind dagegen nicht kündbar, ein Verkauf erfordert formale Schritte wie Notariatsakt oder Börsengang.

– Gründung & Kosten: Genossenschaften benötigen kein Mindestkapital, GmbH/AG schon. Auch steuerlich und administrativ sind Genossenschaften weniger belastet (z. B. keine Mindest-Körperschaftsteuer in den ersten Jahren).

Kurz gesagt: Eine Genossenschaft verbindet flexibles Kapital, demokratische Mitgliedschaft und wirtschaftliche Förderung der Mitglieder, während andere Rechtsformen meist kapitalorientiert ausgerichtet sind.

Für wen eignet sich eine Genossenschaft?

Eine Genossenschaft eignet sich für Menschen und Unternehmen, die gemeinsam wirtschaftliche, soziale oder kulturelle Ziele verfolgen, sich selbst helfen wollen und Wert auf gegenseitige Förderung, Gleichberechtigung und Gemeinschaft legen.

Wie profitieren die Mitglieder und welche Rechte und Mitbestimmungsmöglichkeiten gibt es?

Mitglieder profitieren durch den Zugang zu Leistungen und Vorteilen der Genossenschaft, etwa günstigere Konditionen, gemeinsame Dienstleistungen oder stabile Preise.

Das wichtigste Recht eines Mitglieds der Genossenschaft ist das Stimmrecht in der Generalversammlung, die die wesentlichen Entscheidungen in der Genossenschaft trifft wie z.B. die Wahl des Vorstands und (allenfalls) des Aufsichtsrats sowie den Beschluss über die Gewinnverteilung bzw. Verlustabdeckung.

Das Genossenschaftsgesetz bietet einen breiten Spielraum für die Gestaltung des Stimmrechts der Mitglieder. Trifft die Satzung keine besondere Regelung, so hat jedes Mitglied eine Stimme (Kopfstimmrecht). Beispiele für andere Stimmrechts-Modelle sind das Anteilsstimmrecht (eine Stimme pro Geschäftsanteil), das limitierte Anteilsstimmrecht (z.B. 2 Stimmen ab 10 Geschäftsanteilen, aber kein weiterer Stimmenzuwachs bei Zeichnung weiterer Geschäftsanteile), Kurien-Stimmrecht, etc.

Wie viele Mitglieder braucht es um eine Genossenschaft zu gründen?

Es braucht mindestens zwei. Es gibt keine maximale Anzahl.

Wie viel Kapital braucht es mindestens um eine Genossenschaft zu gründen?

Bei einer Genossenschaft gibt es kein Mindestkapital.

Wie ist die Haftung geregelt?

Bisher haben die Mitglieder einer Genossenschaft für die Verbindlichkeiten der Genossenschaft mit ihren Geschäftsanteilen und zusätzlich einem weiteren Betrag in derselben Höhe gehaftet. Seit 01.01.2025 ist es möglich, diese Nachschusspflicht in der Satzung auszuschließen.

Wie gründe ich eine Genossenschaft?

Eine Genossenschaft zu gründen ist einfacher als man denkt. Dazu braucht es:

– Eine Satzung

– Mindestens 2 GenossenschafterInnen

– Ggfs. eine/n gewerberechtlichen GeschäftsführerIn

– Aufnahme in den Rückenwind Revisionsverband

Für die Gründung einer Genossenschaft genügen bereits zwei Mitglieder. In der Gründungsversammlung wird unter anderem die Satzung beschlossen, die anschließend ins Firmenbuch eingetragen wird. Dabei wird auch der Firmenname vermerkt, der den Zusatz „eingetragene Genossenschaft“ (e.Gen. oder eG) erhält. Ein gesetzliches Mindestkapital ist nicht vorgeschrieben; der Mittelbedarf richtet sich allein nach den Bedürfnissen der Genossenschaft.

In der Satzung werden zentrale Punkte wie der Nennwert der Geschäftsanteile, die Anzahl der zu zeichnenden Anteile pro Mitglied sowie die Haftung geregelt. Seit 1. Januar 2025 kann die Satzung auch die Nachschusspflicht ausschließen, sodass Mitglieder nicht über ihre Geschäftsanteile hinaus haften.

Wichtige Entscheidungen werden basisdemokratisch in der Generalversammlung getroffen, in der alle Mitglieder stimmberechtigt sind, üblicherweise mit einer Stimme pro Kopf. Die Generalversammlung wählt auch den Vorstand, der die Geschäfte haupt- oder ehrenamtlich führt. Ab einer Größe von 40 Mitarbeitern ist zusätzlich ein Aufsichtsrat verpflichtend. Alle weiteren organisatorischen Details können flexibel in der Satzung geregelt werden.

Neue Mitglieder treten der Genossenschaft durch einen Antrag bei, der vom Vorstand oder gegebenenfalls auch vom Aufsichtsrat genehmigt wird. Der Austritt erfolgt durch eine einfache schriftliche Kündigung. Die Genossenschaft selbst ist eine juristische Person mit eigener Rechtspersönlichkeit, eingetragen im Firmenbuch und unterliegt der Körperschaftsteuerpflicht.

Wie läuft die Genossenschaftsgründung mit Rückenwind ab?

Die Gründung einer Genossenschaft mit Rückenwind beginnt mit unserem Fragebogen. Anhand eurer Angaben geben wir individuelles Feedback und stellen wichtige Unterlagen wie Mustersatzungen, Vorlagen für Planbilanz und Businessplan bereit, um euch den Einstieg zu erleichtern. Anschließend wird von euch ein Wirtschaftsplan erstellt. Dabei prüfen wir die Wirtschaftlichkeitsprognose auf Verständlichkeit, Vollständigkeit und Plausibilität. Die Satzung bildet die Unternehmensverfassung der Genossenschaft. Mit gezielten Fragen unterstützen wir euch dabei, Förderauftrag, Mitgliedschaftsregeln, Geschäftsanteile, Stimmrechte, Vorstand und gegebenenfalls Aufsichtsrat festzulegen. Auf dieser Basis finalisieren wir gemeinsam den Satzungsentwurf. Vor der Eintragung ins Firmenbuch ist eine Aufnahmezusicherung unseres Revisionsverbands erforderlich, die bestätigt, dass wir eure Genossenschaft nach der Eintragung aufnehmen und die Revision übernehmen. Auf Grundlage unserer Prüfung entscheidet der Vorstand über die Aufnahme. Mit der Zusicherung kann die Gründungsversammlung stattfinden: Hier beschließt ihr die Gründung, nehmt die Satzung an, wählt Vorstand und ggf. Aufsichtsrat, beschließt den Beitritt zu Rückenwind und unterzeichnet die Satzung sowie das Protokoll. Die für den Firmenbuchantrag zuständigen Vorstandsmitglieder unterzeichnen anschließend die Unterlagen. Schließlich reichen wir als Revisionsverband die Unterlagen beim Firmenbuchgericht ein. Während des gesamten Prozesses stehen wir euch beratend zur Seite, damit eure Genossenschaft auf einer stabilen, solidarischen Grundlage starten kann.

Wie lange dauert der Gründungsprozess?

Die gemeinsame Erstellung der Satzung, die Gründungsprüfung, die Abhaltung der Gründungsversammlung und die Eintragung im Firmenbuch dauern ca. 8 Wochen.

Warum braucht man einen Revisionsverband?

In Österreich ist jede Genossenschaft verpflichtet, einem anerkannten Revisionsverband anzugehören. Ohne die Zusicherung eines solchen Verbands gibt es keine Eintragung ins Firmenbuch. Der Verband prüft regelmäßig (mindestens alle zwei Jahre; bei größeren Genossenschaften jährlich) die Ordnungsmäßigkeit, Zweckmäßigkeit, Finanz- und Ertragslage sowie ob der Förderauftrag erfüllt wird.

Ein Revisionsverband bietet darüber hinaus Beratung und Unterstützung bei Gründung, Satzung, Wirtschaftsplanung, Unternehmensstruktur und rechtlichen Fragen: also mehr als nur „Buchprüfung“.

Was bedeutet die Mitgliedschaft bei Rückenwind?

Unsere Vision ist ein solidarisches Wirtschaftssystem, das sich an Menschenwürde, sozialer Gerechtigkeit, ökologischer Nachhaltigkeit und demokratischer Mitbestimmung orientiert.

Wir sehen unsere Aufgaben in der Förderung des Genossenschaftswesens, der Beratung und Betreuung unserer Mitgliedsgenossenschaften, der Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Revision der Mitgliedsgenossenschaften sowie der Vertretung der Interessen unserer Mitgliedsgenossenschaften.

Welche Vorteile hat Rückenwind zu anderen Revisionsverbänden?

Rückenwind versteht sich nicht nur als prüfende Instanz, sondern als Partner auf Augenhöhe. Der Verband bietet individuelle Beratung und unterstützt bei allen Schritten der Gründung. Unsere Vision ist ein solidarisches Wirtschaftssystem, das sich an Menschenwürde, sozialer Gerechtigkeit, ökologischer Nachhaltigkeit und demokratischer Mitbestimmung orientiert. Als gemeinwohlorientierter Revisionsverband unterstützen wir bei Strategie, Organisation und nachhaltiger Entwicklung und fördern somit langfristige Stabilität und Kooperation. Mit unserem Engagement unterstützen wir Genossenschaften in ganz Österreich dabei, ihre wirtschaftlichen und sozialen Ziele verantwortungsvoll und zukunftsfähig umzusetzen.

Was sind die Aufnahmekriterien beim Rückenwind Revisionsverband?

Wir nehmen Genossenschaften nach den gesetzlich vergebenen Kriterien als auch nach der Gemeinwohlorientierung auf. Unter Gemeinwohlorientierung verstehen wir die Ausrichtung an den Werten:

  • Menschenwürde
  • Solidarität
  • ökologische Nachhaltigkeit
  • soziale Gerechtigkeit
  • kulturelle Vielfalt
  • individuelle Entwicklung
  • demokratische Mitbestimmung

Wie kann ich aktiv werden, ohne selbst eine Genossenschaft zu gründen?

Auch ohne eine eigene Genossenschaft zu gründen, kannst du bei Rückenwind einen wertvollen Beitrag leisten und die Idee der kooperativen Wirtschaft mittragen. Du kannst dein Wissen und deine Fähigkeiten einbringen, zum Beispiel indem du online oder vor Ort ein Seminar oder einen Workshop zu einem Spezialthema anbietest – sei es Social Media, Marketing, Buchhaltung, Finanzierung, Crowdfunding oder Mitgliedergewinnung. Dabei kannst du unentgeltlich mitwirken oder deine Aufwände erstattet bekommen.

Wenn du lieber finanziell unterstützen möchtest, kannst du durch regelmäßige oder einmalige Beiträge helfen, unsere Angebote und Veranstaltungen zu verbessern und damit direkt die Arbeit unserer Mitgliedsgenossenschaften zu stärken.

Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit einer Fördermitgliedschaft: Einzelpersonen, Vereine oder Firmen können Vereinsmitglied werden und so Teil eines wachsenden Netzwerks werden. Fördermitglieder erhalten Updates über die Entwicklungen im Verband und in unseren Genossenschaften, werden zum Newsletter eingeladen und können an der jährlichen Generalversammlung teilnehmen; eine großartige Gelegenheit, Einblicke zu bekommen, Kontakte zu knüpfen und Ideen zu teilen.

Jeder Beitrag, sei er fachlich, organisatorisch oder finanziell, hilft, die kooperative Wirtschaftsweise in Österreich weiterzutragen, Menschen beim Start ihrer Projekte zu unterstützen und gemeinsam Neues zu schaffen.