ALLGEMEINES ZUR GRÜNDUNG
Eine Genossenschaft zu gründen ist einfacher als man denkt. Dazu braucht es:
- Eine Satzung
- Mindestens 2 GenossenschafterInnen
- Ggfs. eine/n gewerberechtlichen GeschäftsführerIn
- Aufnahme in den Rückenwind Revisionsverband
Für den Start genügen zwei Mitglieder. In der Gründungsversammlung wird unter anderem eine Satzung beschlossen, die ins Firmenbuch eingetragen wird. Dort wird auch der Firmenname vermerkt, der den Zusatz „eingetragene Genossenschaft“ (kurz: e.Gen. oder auch eG) bekommt. Es ist von Rechts wegen kein Mindestkapital erforderlich. Der Mittelbedarf richtet sich allein nach den Erfordernissen der Genossenschaft.
In der Satzung legt man fest, wie hoch der Nennwert eines Geschäftsanteils ist und wie viele Anteile die Mitglieder zeichnen müssen oder dürfen. Auch die Haftung wird in der Satzung festgelegt. Mitglieder haften mindestens mit der einfachen Höhe ihres Geschäftsanteils.
Die wichtigen Entscheidungen in der Genossenschaft fallen basisdemokratisch in der Generalversammlung, in der alle Mitglieder stimmberechtigt sind – meist mit einer Stimme pro Kopf. Die Generalversammlung wählt in der Regel auch den Vorstand, der haupt- oder ehrenamtlich die Geschäfte führt.
Ab einer Größe von 40 Mitarbeitern ist zusätzlich ein Aufsichtsrat verpflichtend. Die meisten anderen Bereiche können in der Satzung frei geregelt werden. Der Eintritt eines neuen Mitgliedes erfolgt durch Antrag, den der Vorstand (gegebenenfalls auch der Aufsichtsrat) genehmigen muss. Für den Austritt reicht eine schriftliche Kündigung. Die Genossenschaft ist eine „juristische Person mit eigener Rechtspersönlichkeit“, eine Rechtsform für Firmen mit Firmenbucheintrag und Köst-Pflicht.
Vorteile auf einen Blick
Der große Vorteil der Genossenschaft ist ihre Flexibilität bei der Aufnahme und beim Ausscheiden von Mitgliedern sowie der Zeichnung und Kündigung von Geschäftsanteilen. Genossenschaften müssen keine Mindest-Körperschaftsteuer bezahlen. Die Mitgliedschaft in einem Verband bringt Service und Beratung sowie Vernetzung mit anderen gleichgesinnten genossenschaftlichen Unternehmen. Die regelmäßige Prüfung (Revision) stärkt die Bonität und insbesondere auch das Vertrauen der Mitglieder darauf, dass die Genossenschaft so funktioniert, wie in der Satzung festgelegt.
6 Schritte zur
Genossenschaft
Um euch den Start einer Genossenschaft so einfach wie möglich zu gestalten, haben wir den Prozess in 6 einfach verständliche Schritte runtergebrochen.
1. Nimm Kontakt mit Rückenwind auf
Als erstes bitten wir euch, unseren Fragebogen auszufüllen. Aufgrund eures Fragebogens können wir uns ein erstes Bild machen, geben euch Feedback und schicken euch Mustersatzungen und ein Excel-Sheet für eine Planbilanz.
2. Erstellung eines Wirtschaftsplans
Der Wirtschaftsplan soll vor allem für euch ein Mengengerüst sein und euch helfen euer Geschäftsmodell besser zu verstehen. Gerne könnt ihr in dieser Phase auch Telefonsupport anfordern. Als Revisionsverband sind wir gesetzlich verpflichtet eine Wirtschaftlichkeitsprognose zu erstellen. Daher checken wir euren Businessplan auf Verständlichkeit, Vollständigkeit und Plausibilität.
3. Erarbeitung der Satzung
Die Satzung ist eure Unternehmensverfassung. Wir schicken euch eine Liste mit Fragen, um für euch eure Satzung zu erstellen. Macht euch vor allem Gedanken über den Förderauftrag der Genossenschaft, wer GenossenschafterInnen sein sollen, die Höhe des Geschäftsanteils, Stimmrecht in der Generalversammlung, Anzahl der Vorstandsmitglieder und eventuelle Aufsichtsräte. Der Satzungsentwurf wird dann mit euch zusammen finalisiert.
4. Gründungsprüfung und Aufnahmezusicherung
Um im Firmenbuch eingetragen zu werden, ist eine Aufnahmezusicherung des Revisionsverbands erforderlich. Das ist die Erklärung, die Genossenschaft nach deren Eintragung als Mitglied aufzunehmen und die Revision zu übernehmen. Aufgrund der Arbeit mit euch schreiben die VertreterInnen unseres Verbandes eine Stellungnahme für unseren Vorstand, der auf dieser Grundlage darüber beschließt, ob er eure Genossenschaft, sofern sie auf der ihm bekannten Grundlage gegründet wird, in unseren Verband aufnimmt.
5. Gründungsversammlung
Ja, und dann geht es los. Mit der Aufnahmezusicherung macht ihr eure Gründungsversammlung, bei deren Vorbereitung wir euch unterstützen und zu der nach Möglichkeit auch ein Vertreter/eine Vertreterin von uns anreisen wird. Bei dieser Versammlung
- beschließt ihr die Gründung eurer Genossenschaft und nehmt eure Satzung an.
- wählt ihr den ersten Vorstand und – falls in der Satzung vorgesehen – den ersten Aufsichtsrat.
- beschließt ihr den Beitritt zum Revisionsverband Rückenwind und
- unterzeichnet als Gründungsmitglieder eurer Genossenschaft eure gerade beschlossene Satzung
- und auch das Protokoll, das – bei guter Vorbereitung – unmittelbar nach der Versammlung fertig ist.
- Die laut Satzung mit der Eintragung ins Firmenbuch beauftragten Vorstandsmitglieder unterzeichnen den vorbereiteten Firmenbuchantrag.
6. Firmenbucheintragung
Unser Verband beantragt (idR mittels elektronischen Rechtsverkehrs) für euch beim zuständigen Firmenbuchgericht unter Vorlage eurer Satzung, des Protokolls eurer Gründungsversammlung, der Aufnahmezusicherung unseres Verbandes und der Musterfirmazeichnung eurer Vorstandsmitglieder eure Eintragung ins Firmenbuch.